Bürgschaft für Erschließungsmaßnahmen

Sicherungsleistung gegenüber Städten und Gemeinden für Erschließungsmaßnahmen.

Maßgeschneidert Bürgschaft für Erschließungsmaßnahmen

Bürgschaft für Erschließungsmaßnahmen

Definition
Eine Bürgschaft zur Absicherung von Erschließungsmaßnahmen ist eine spezielle Form der Vertragserfüllungsbürgschaft.
Für eine ordnungsgemäße Erschließung eines Bau- oder Gewerbegebiets, hat der Bauunternehmer gegenüber der Gemeinde/Stadt solch eine Vertragserfüllungsbürgschaft zu stellen.

Zielgruppe
Bauunternehmen

Ablauf
Die Stadt lässt sich eine Bürgschaft zur Sicherung geben, für den Fall, dass das Bauunternehmen die Erschließung nicht ordnungsgemäß durchführt.

Beispiel Bürgschaft für Erschließungsmaßnahmen

In Musterhausen hat die Stadt beschlossen, auf einer großen stadteigenen Wiesenfläche ein Gewerbegebiet zu errichten. Da es zu dieser Fläche nur einen kleinen Feldweg und weder Strom, noch Wasser oder Telefonleitungen gibt, schreibt die Stadt die Baumaßnahme der Erschließung öffentlich aus. Die Bau GmbH bekommt den Auftrag und soll nun die Fläche soweit vorbereiten, dass sich Unternehmen dort ansiedeln können. Es müssen eine breite Zufahrt für LKWs sowie Wasser- und Stromanschlüsse vorbereitet bzw. errichtet werden.

Da die Stadt später die Gewerbeflächen vermietet, ist Sie dafür verantwortlich, dass die Flächen ordnungsgemäß erschlossen wurden. Um zu gewährleisten, dass das der Fall ist, verlangt die Stadt von der Bau GmbH eine Sicherheit in Form einer Bürgschaft durch eine Bürgschaftsversicherung, um später nicht alleine die Kosten für die Ausbesserung der unsachgemäßen Erschließung tragen zu müssen.

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